Breiter Einsatz von Nanopartikeln
Nanopartikel haben aufgrund ihrer geringen Größe in den letzten Jahren ein breites Anwendungsspektrum gefunden und werden gezielt mit neuen Eigenschaften ausgestattet, um dadurch wiederum die Eigenschaften von Produkten zu beeinflussen. Technisch hergestellte Nanopartikel finden sich beispielsweise in Elektronikartikeln und optischen Geräten, in Lacken, Klebstoffen und Textilien, aber auch in Kontrastmitteln für die Medizin, Kosmetikprodukten, Lebensmittel-Verpackungen und auch in Lebensmitteln selbst. Der weitreichende Einsatz von Nanopartikeln führt auch zu einem vermehrten Eintrag von diesen in die Umwelt.
Kennzeichnungspflicht von Nanopartikeln
Die im Juli 2013 in Kraft getretene Kosmetikverordnung schreibt vor, dass alle Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, die Nanomaterialien enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Die Beurteilung, ob es sich um ein Nanomaterial handelt, erfolgt auf Basis der Anzahl-Verteilung. Nach dieser Verteilung handelt es sich um ein deklarierpflichtiges Nanomaterial, wenn mindestens 50 Prozent der Partikel eine Größe von 1–100 nm aufweisen. Bisherige Angaben der Hersteller erfolgen meist auf einer Volumen-Verteilung (Masse-Verteilung). Diese kann nicht direkt in eine Anzahl-Verteilung umgerechnet werden. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht von Nanomaterialien in Lebensmitteln ist im Dezember 2014 in Kraft getreten.