Kostengünstige Erweiterung von Kläranlagen durch spezifische Auslegung
Das Prinzip des Belebtschlammverfahrens für die Klärtechnik wurde schon 1914 von Arden und Lockett publiziert. Das ursprüngliche Reinigungsziel der Kläranlagen bestand in der Eliminierung der organischen Fracht. In den Jahren von 1969 bis 1993 konnte beispielsweise die organische Restverschmutzung öffentlicher Kläranlagen in Baden-Württemberg von ca. 75 000 Tonnen BSB5 auf unter 10 000 Tonnen BSB5 gesenkt werden. Dennoch tragen die Nährstoffe Stickstoff (N) und Phosphor (P) zur Eutrophierung der Binnengewässer und Randmeere bei und die Trinkwassergewinnung wird durch Nitrat belastet.
Seit dem 1. Januar 1989 wurden deshalb in den Abwasserverwaltungsvorschriften zum Wasserhaushaltsgesetz für kommunale Abwasserbehandlungsanlagen verschärfte Grenzwerte auch für Stickstoff und Phosphor festgelegt. Hiervon sind die meisten Kläranlagen betroffen, da sie ursprünglich nur zur Eliminierung von Kohlenstoff ausgelegt wurden und die Entfernung von N und P weiterer Maßnahmen bedarf.